Presse
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700 Jahre Stadtrechte Reichenberg
Würdige Gedenkveranstaltung
Martinszug in Reichenberg
Volkstrauertag
St. Martin in Reichenberg
Arbeitseinsatz
Zweite Aktion widmet sich dem Radweg.
Nach dem sehr erfolgreichen Arbeitseinsatz im Oktober geht es beim zweiten Termin am 09. November an den Radweg. Start ist wieder um 9 Uhr am DGH mit der Bildung von Arbeitsgruppen. Bei ausreichender Beteiligung wollen wir in drei Gruppen dem Bewuchs rechts und links des Weges zu Leibe rücken. Um 12 Uhr wird es eine Stärkung geben um anschließend noch bis 15 Uhr weiter zu wirken. Abschließend wird unter der Überdachung gegrillt. Natürlich ist möglich, den Einsatz bereits früher zu beenden bzw. im Laufe des Tages dazu zu stoßen.
Als Mittagsimbiss wird eine Suppe vorbereitet. Gerne kann sich jemand um das Grillen zum Abschluss kümmern. Zur Koordination und für Rückfragen steht Christopher Daum zur Verfügung.
Erfolgreicher Arbeitseinsatz
Waldbegang
Die Gemeinde Reichenberg lädt zum Waldbegang ein.
Zu dem Thema "Klimaangepasstes Waldmanagement" führt uns Försterin Lea Fröhlich durch den Gemeindewald. Am 13.10. ab 10 Uhr. Treffpunkt ist die starke Eiche oben im Wald auf der Wegekreuzung (Burgweg). Bitte denken Sie an festes Schuhwerk und Verpflegung aus dem Rucksack. Kinder ausdrücklich erwünscht.
Ortsbürgermeister fährt in Urlaub
Beigeordneter Hans-Joachim Hopf übernimmt die Vertretung
In der Zeit vom 15. Oktober bis zum 23. Oktober bin ich im Urlaub. Es geht nach Dresden und Berlin. Die Vertretung übernimmt Hans-Joachim Hopf. Er ist unter der bekannten Rufnummer erreichbar.
Arbeitseinsatz
Aktion „Unser Dorf soll (noch) schöner werden“
Wie bereits angekündigt steht bald der erste Termin unserer Aktion an.
Start ist am 12.10. um 09:00 am DGH mit der Einteilung der Arbeitsgruppen. Alkoholfreie Getränke werden bereitgestellt.
Um 12:30 Uhr wird die Aktion mit einem Imbiss am DGH beendet.
Der Gemeinderat hofft auf eine zahlreiche Beteiligung.
Unser Dorf soll (noch) schöner werden
Schaukelgestell erneuert
Ortsbürgermeister fährt in Urlaub
Beigeordnete Bettina Klein übernimmt die Vertretung
In der Zeit vom 29. August bis zum 19. September bin ich im Urlaub. Es geht wieder nach Garmisch-Partenkirchen. Die Vertretung übernimmt Bettina Klein. Sie ist unter der bekannten Rufnummer erreichbar.
Holzversteigerung
Raummeter/Festmeter
Bei der Ankündigung der Holzversteigerung am 02.08. hat sich ein Fehler eingeschlichen. Der Preis, den der Gemeinderat mit 50€ festgelegt hat, bezog sich auf einen Raummeter. Das Aufmaß der Revierleiterin Frau Frings erfolgte aber in Festmeter. Daher liegt der aufgerufene Mindestpreis für das Holz bei 71,40€/fm. Ich bitte, diesen Fehler zu entschuldigen.
Karl Heinz Goerke, Ortsbürgermeister
Holz wird versteigert
Treffpunkt am Radweg
Der Gemeinderat hatte beschlossen, das anfallende Holz im Gemeindewald zu versteigern. Durch Windbruch steht jetzt eine kleine Menge von fast 7fm zur Verfügung. Das Holz liegt am Radweg bzw. an einem gut zu befahrenden Waldweg.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Lose:
Buche als Ganzstamm ca. 1,5 fm (am Radweg liegend)
Eiche als Ganzstamm ca. 3 fm (am Radweg liegend)
Eichen-„Polter“ mit Meterstücken ca. 1,12 rm (am Radweg)
Buchen-Polter 1, Meterklötze: ca. 0,63 fm (liegend im Wald am Weg)
Buchen-Polter 2, Meterklötze: ca. 0,63 fm (liegend im Wald am Weg)
Der Gemeinderat hat das Mindestgebot auf 50€/fm festgelegt.
Für die Versteigerung treffen wir uns am 02.08. um 16 Uhr auf dem Radweg Richtung Bogel an der Einmündung des Weges zur Burg. Der Radweg darf zu diesem Zweck mit einem Kfz befahren werden.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Karl Heinz Goerke, Ortsbürgermeister
Projekttage auf der Pferdeinsel
Stadtradeln 2024
Reichenberg nimmt mit eigenem Team teil
Vom 17. Juni bis zum 7. Juli 2024 nimmt die Verbandsgemeinde Loreley auch in diesem Jahr wieder am bundesweiten Wettbewerb STADTRADELN teil. Jede/r ist herzlich dazu eingeladen, dem
Team Reichenberg in der Verbandsgemeinde Loreley beizutreten und gemeinsam möglichst viele Strecken mit dem Fahrrad zurückzulegen. Kilometer können auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule oder zum Einkaufen – egal, ob im Urlaub oder in der Freizeit zurückgelegt werden.
Über
https://www.stadtradeln.de/vg-loreley kann man sich anmelden. Mit wenigen Angaben ist das schnell erledigt. Jede Fahrt und jeder Kilometer, den man während der dreiwöchigen Aktionszeit mit dem Fahrrad zurücklegt, kann online ins km-Buch eingetragen oder direkt über die STADTRADELN-App getrackt werden. Teilnehmende ohne Internetzugang können dem lokalen STADTRADELN-Koordinator (Klimaschutzmanager Hussam Shahoud Alnajm,
h.alnajm (at) vg-loreley.de) wöchentlich die Kilometer per Kilometer-Erfassungsbogen melden.
Da viele Auswertungen über die Einheit Kilometer/Kopf erfolgen, haben wir auch als kleine Gemeinde die Chance ganz oben zu landen. Ziel beim STADTRADELN ist es, privat und beruflich möglichst viele Wege mit dem Fahrrad zurückzulegen. Geradelt wird für
·
eine engagierte Radverkehrsförderung,
·
einen starken Klimaschutz,
·
mehr Lebensqualität in den Kommunen
·
für die eigene Gesundheit
·
und letztlich für mehr Spaß beim Fahrradfahren.
Bettina Klein und Karl Heinz Goerke haben sich schon angemeldet, also mach auch Sie mit!
Kommunalwahl in Reichenberg
Liste der Personen, die gerne im Gemeinderat mitarbeiten möchten
Für Reichenberg wurde keine offizielle Kandidatenliste eingereicht. Daher gibt es wieder den leeren Wahlzettel mit sechs Zeilen zum Notieren der ausgewählten Personen. Um der Bevölkerung eine Orientierung zu geben, wer bereit wäre, künftig im Gemeinderat mitzuarbeiten, wurde eine Liste der Personen, die gerne im Gemeinderat mitarbeiten möchten erstellt.
Hier nun die Liste der Personen (in alphabetischer Reihenfolge:
Jörn Caspari
Christopher Daum
Florian Daum
Hans-Joachim Hopf
Mathias Kern
Bettina Klein
Ann-Christin Kuhr
Roland Lehmann
Michael May
Wolfgang May
Um es aber noch einmal deutlich klarzustellen, auf den leeren Wahlzettel können
beliebige, wählbare Reichenberger Bürger geschrieben werden und gewählt sind die sechs Personen mit den meisten Stimmen. In den Rat kommen diese Personen, wenn Sie die Wahl annehmen. Die Liste ist also nur eine
Orientierungshilfe.
Schön wäre es, wenn wir in Reichenberg wieder eine hohe Wahlbeteiligung hätten. Gerade im Gemeinderat ist es möglich, für den Ort etwas zu bewegen. Dabei hilft sicherlich neben einer besseren Finanzausstattung auch der Rückenwind durch eine hohe Stimmenzahl.
Vorsorgekonzept Starkregen
Gewässerbegehung Reitzenhainer Bach
Starkregen und die damit verbundenen Gefahren können uns auch in Reichenberg treffen. Wir hatten im September 2023 eine Sturzflut im Bereich Pfalzgraben, die zum Glück nur geringe Schäden verursacht hat. Im Rahmen des Vorsorgekonzepts Starkregen führt die Gemeinde am 20.04.2024 ab 10 Uhr eine Gewässerbegehung am Reitzenhainer Bach durch. Treffpunkt ist die Brücke Burgweg.
Bei einem Gang bis zur Nastätter Straße sollen folgende Themen besprochen werden:
- Was ist Starkregen
- Wie schütze ich mich und mein Eigentum
- Wie werde ich gewarnt
- Wo kann ich mich Informieren
- Wie bereite ich mich vor
- Wie verhalte ich mich im Ernstfall
- Was können Gewässeranlieger für Ihr Gewässer tun
Fachkundig unterstützt werden wir bei der Veranstaltung durch Stefan Siering von der Verbandsgemeindeverwaltung. Die Gemeinde hofft auf regen Zuspruch.
Weinbau auf der Dürren Platte
Gedanken zum Klimawandel
In der Reichenberger Chronik kann man nachlesen, dass bereits im 15. Jahrhundert in Reichenberg Weinbau betrieben wurde. Abrechnungen des Kellners (Burgverwalter) belegen dass gerade bei festlichen Anlässen allerdings ein großer Teil des Weins dazugekauft wurde. Im Zuge des Klimawandels scheint es möglich zu werden, auch in Reichenberg wieder Weinstöcke zu kultivieren. Gedanken dazu von unserem Mitbürger Michael May:
Vorwort
Durch den Klimawandel wird der Weinanbau auch an Orten möglich, wo man früher dachte, dass er unmöglich sei. Auch trockenes und verbuschtes Gelände im Außenbereich eignen sich eventuell für den privaten Weinanbau.
Man muss keinen grünen Daumen haben, ein wenig handwerkliches Geschick reicht aus. Auch Gartenfreunde mit Grundkenntnissen können gute Ergebnisse erzielen.
Wie mache ich den Garten klimafit
Die Reben benötigen eigene Abwehrstoffe gegen Schädlinge und Pilze. Die Sorten sollten frühreifend und winterhart sein. Direkte Sonneneinstrahlung ist im Weinbau immer von Vorteil. Durch biologischen Anbau sorgt man für gesunde Inhaltsstoffe. Aus den Trauben kann man Wein, Saft, Federweißer und sogar Gelee herstellen. Eine Bruchsteinmauer ist als natürlicher Wärmespeicher von Vorteil.
Abgängige Gehölze, Büsche und alte Bäume müssen zunächst entfernt werden. Auch ein Anbau in Kübeln wäre bei hartem Untergrund prinzipiell denkbar. Die Rebstöcke sollten geringen Anspruch an den Boden haben, geeignete Sorten erhält man schon für unter 12 €.
Bodenproben sind immer sinnvoll! Der Pflanzabstand sollte mindestens 1,50 m betragen. Auch der Anbau an einer selbstgezimmerten Pergola
ist durchaus, selbst für den Laien denkbar. Auch Schatten und Schutz vor Hitze wären im Sommer wichtig. Die Rebstöcke sollten bereits veredelt sein. Das Edelreis muss dann fachmännisch gepflanzt werden.
Wie pflanze ich die Rebstöcke
Das Loch sollte einen Durchmesser von 30 cm haben, Eine Tiefe von 30 bis 40 cm müsste ausreichen. Der Abstand der Pflanzen untereinander sollte mindestens 1,50 m betragen.
Der Wurzelballen sollte leicht gelockert werden, dies ist für das Anwachsen sehr wichtig. Schnittmaßnahmen erfolgen erst in den Folgejahren. Dies legt die Grundlage für einen Hochstamm, der in den folgenden Jahren für hohe Erträge sorgt. Das ganze Jahr über muss die junge Pflanze geschützt werden, Stroh kann vor der UV-Strahlung schützen. Eine chemische Bodenprobe hilft bei der Wahl des notwendigen Düngers.
Der Weinstock in verschiedenen Jahreszeiten
Nach dem Winter ca. bei 10 Grad Celsius beginnt das Wachstum der Rebstöcke. Warmes und trockenes Wetter ist optimal für das Rebenwachstum. An den befruchteten Weintrauben entstehen dann kleine Beeren. Innerhalb von 2 – 3 Jahren ist dann die erste Lese möglich.
Im Winter befindet sich die Weinrebe in Winterstarre, ein Stoffwechsel findet dann kaum noch statt.
Die Weinlese
Wenn sich die Farbe bei Rotweinen ins dunkelblaue verfärbt, kann mit der Ernte begonnen werden, es sind dann relativ viele Helfer erforderlich. Verfärbt sich der Weißwein ins goldgelbe, kann auch hier mit der Lese begonnen werden. Wenn man ein gutes Ergebnis erzielen will, muss ein süßer bzw. aromatischer Geschmack vorhanden sein. Faule und schlecht entwickelte Beeren müssen unbedingt entsorgt werden. Auch das Weinlaub kann für leckere Gerichte benutzt werden. Für ausgefallene und wohlschmeckende Gerichte sollte man fachbezogene Seiten im Internet heranziehen. Frische Trauben enthalten die unterschiedlichsten Nährstoffe, sie sind für die Gesundheit förderlich. Ein gesunder Weingummi aus eigener Herstellung ist gesund und hält die Kinder fit. Erwachsene laben sich lieber an Wein oder Saft.
Wie wird Wein hergestellt?
Für eine erfolgreiche Gärung, ist ein hohes Mostgewicht unbedingt erforderlich. Stiele und nicht voll entwickelte Trauben sollten vorm Keltern entfernt werden. Wein in geringer Dosis ist gesundheitsfördernd. Der Saft wird aber erst durch die Gärung länger haltbar. Federweißer kann schon wenige Tage nach der Lese genossen werden. Das Gleichgewicht von Süße und Säure bringt den Geschmack hervor. Die dunkle Farbe erhält der Rotwein aus der Haut der Trauben. Als Gärgefäße eignen sich Fässer aus Holz, Edelstahl oder Kunststoff. Trockenhefe und Nährsalze sorgen für eine erfolgreiche Gärung.
Rebsorten
Welche Sorte am besten schmeckt entscheidet der Anbauer allein. Man unterscheidet Reben nach:
Geschmack, Farbe, Form, Größe und Haut.
Die verschiedenen Sorten kann man in einem Fachbuch kennen lernen oder man fragt einen heimischen Winzer.
Möglicherweise kann ein solches Projekt auch im Rahmen einer Leader-Förderung verwirklicht werden. Darüber wird der Gemeinderat auf seiner nächsten Sitzung sprechen.
Holzklau
Kommunalwahl in Reichenberg
Informationen zur Wahl
Am 09. Juni wird unter anderem in Reichenberg der Gemeinderat und die/der Ortsbürgermeister*in gewählt.
Abgabetermin für Wahlvorschläge ist der 22.04.2024 18:00 Uhr. Umfangreiche Informationen gibt es auf der Internetseite des Landeswahlleiters
https://www.wahlen.rlp.de/kommunalwahlen.
Für das Amt des Ortsbürgermeisters sind ein Wahlvorschlag und eine Erklärung des Bewerbers einzureichen. Unterstützungsunterschriften sind wegen der geringen Einwohnerzahl nicht erforderlich.
Für den Gemeinderat wäre eine nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählergruppe zu bilden. Dazu gibt es allerdings detaillierte Vorgaben. In diesem Fall ist der Wahlvorschlag mit bis zu 12 Personen und eine Erklärung aller Bewerber einzureichen.
Gibt es für den Gemeinderat keinen Wahlvorschlag so findet die Gemeinderatswahl wie bei der letzten Wahl als Mehrheitswahl mit einem leeren Stimmzettel statt, auf dem bis zu 6 Personen gewählt werden können.
Hierfür ist es in jedem Fall wünschenswert, wenn sich Bürger explizit bereit erklären, im Gemeinderat mitzuarbeiten und dies auch öffentlich machen. Aber auch der umgekehrte Fall ist denkbar, dass ein bisheriges Ratsmitglied sein Engagement beenden möchte. Auch dann ist eine klare Information an die Bürger sinnvoll. Daher soll, sofern sich keine Wählergruppe bildet, eine unverbindliche Liste der Bürger*innen erstellt, die gerne im Gemeinderat mitarbeiten möchten. Diese Liste wird von Bettina Klein ( Tel.: 06771/599601 ) koordiniert.
Ich selbst werde nicht mehr für das Amt des Ortsbürgermeisters zur Verfügung stehen.
Bei Fragen stehen die Zentralabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung und ich gerne zur Verfügung.
Karl Heinz Goerke, Ortsbürgermeister
Vielfalt Rhein Lahn Limes
Haushaltsgenehmigung
Hinweise und Forderungen der Kommunalaufsicht
Mit Datum vom 20.12.2023 hat die Gemeinde auf dem Dienstwege die Stellungnahme der Kommunalaufsicht zum Doppelhaushalt 2024/25 erhalten. Sie enthält einige bemerkenswerte Feststellung, die die Misere der Ortsgemeinde treffend darstellt. Leider besteht für uns aber kaum die Möglichkeit, die Probleme nachhaltig abzustellen. Um die Situation für die Ortsbevölkerung transparent zu machen, hier das Schreiben in
Auszügen:
Wir erteilen unsere Genehmigung
• zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen 2024 erforderlich ist, in Höhe von 13.500,00 € im Wege einer Einzelkreditgenehmigung nach VV Nr. 4.1.3.1 zu § 103 Abs. 2 GemO wegen der fehlenden dauernden Leistungsfähigkeit (negative freie Finanzspitze in den Haushaltsjahren 2024 und 2025). Das Ausnahmekriterium der Alternativlosigkeit der Grunderwerbs- und Vermessungskosten für den Gehwegausbau entlang der K90 wird anerkannt.
• zum Höchstbetrag der Liquiditätsverbindlichkeiten gegenüber der VG-Einheitskasse für die Haushaltjahre 2024 und 2025 in Höhe von jeweils 50.000,00 €.
…
Liquiditätssicherung:
Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse gemäß § 68 Abs. 4 GemO bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde (§ 95 Abs. 4 Nr. 3 GemO). Die Genehmigung kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung gegenüber der Verbandsgemeinde als Einheitskasse wird für 2024 und 2025 festgesetzt auf jeweils 50.000,00 €.
Nach § 105 Abs. 2 GemO sollen die Einzahlungen aus der Aufnahme von Liquiditätskrediten lediglich den verzögerten Eingang von Deckungsmitteln innerhalb eines Haushaltsjahres überbrücken und dürfen regelmäßig nicht als Deckungsmittel herangezogen werden.
…
Aktuelle Haushaltssituation:
Der Ergebnishaushalt 2024 und 2025 kann ausgeglichen werden. Auch ist nach der Planung bis 2027 ein Ausgleich der Ergebnishaushalte möglich. Es werden folgende Jahresergebnisse ausgewiesen:
2024: 350,00€,
2025: 250,00 €‚
2026: 7.350,00 € und
2027: 9.350,00 €.
Die Steuerquote (Anteil der Steuererträge an den Erträgen aus Verwaltungstätigkeit) beträgt 50,98%.
Die Leistungsentgeltquote (Anteil der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte zuzüglich Kostenerstattungen sowie Kostenumlagen an den Erträgen aus Verwaltungstätigkeit) beträgt 14,38 %.
Der Stand des Eigenkapitals beläuft sich zum 31.12.2022 auf 447.324,00€ (Eigenkapitalquote 36,60%). Nach der derzeitigen Planung wird voraussichtlich das Eigenkapital bis Ende 2024 um 450,00€ (= 0,10 %) ansteigen.
Nach dem Ergebnis des Finanzhaushalts 2024 reichen die ordentlichen Einzahlungen nicht aus, um die ordentlichen Auszahlungen zu decken. Unter Berücksichtigung von Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten ergibt sich ein Jahresfehlbetrag 2024 von 7.750,00 € und 2025 von 850,00 €. Unter Einbeziehung vorzutragender Beträge aus Vorjahren resultiert für 2024 ein Gesamtfehlbetrag von 54.507,00 €. Für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 ist der Haushaltsausgleich geplant. Nach der mittelfristigen Finanzplanung wird der negative Saldo des Finanzhaushaltes 2027 voraussichtlich 40.957,00 € betragen.
Die „Freie Finanzspitze“ des Haushaltsjahres 2024 beträgt -7.750,00 € und für das Haushaltsjahr 2025 -850,00 €.
Für den übrigen Finanzplanungszeitraum werden folgende „Freie Finanzspitzen" ausgewiesen:
2026 : 6.150,00 € und
2027 : 8.250,00 €.
Die Steuerkraft der Ortsgemeinde Reichenberg beträgt im laufenden Haushalt 662.31 € pro Einwohner und liegt 55,16% unter dem Landesdurchschnitt (1.477,17 € pro Einwohner im maßgeblichen Zeitraum).
Am Ende des Haushaltsjahres 2024 werden die Verbindlichkeiten für Investitionsmaßnahmen voraussichtlich 375.258,00 € betragen, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 2.360,11 € pro Einwohner entspricht. Damit liegt die Ortsgemeinde Reichenberg mit 568,59% über der landesdurchschnittlichen Pro-Kopf-Verschuldung von Gemeinden vergleichbarer Größe (= 353,00 €/Einwohner - Stand 2022).
Haushaltsausgleich:
Die Finanzhaushalte 2024 und 2025 der Ortsgemeinde Reichenberg sind nicht ausgeglichen. Eine kommunale Gebietskörperschaft die ihren Haushalt nicht ausgleichen kann, begeht eine Rechtsverletzung (§ 93 Abs. 4 GemO). Von einer Beanstandung der unausgeglichenen Finanzhaushalte sehen wir unter Zurückstellung jeglicher Rechtsbedenken nur deshalb ab, weil die Ortsgemeinde Reichenberg erhebliche Steueranpassungen vorgenommen hat und sich im Zuge der Mehrjahresbetrachtung im Zeitraum vom Haushaltsvorvorjahr bis zum dritten Haushaltsfolgejahr ein Ausgleich für das Haushaltsjahr 2025 ergibt (siehe „Ergänzende Hinweise des Mdl zu Haushaltsausgleich und Kommunalaufsicht vom 12.09.2023).
Für künftige Haushaltsplanungen sind weitere Konsolidierungsmaßnahmen zwingend erforderlich, um den Haushaltsausgleich zu erreichen.
Aufgrund der negativen Haushaltsergebnisse bleibt die Ortsgemeinde Reichenberg verpflichtet, den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich zu erreichen oder zumindest unter größtmöglicher Anspannung ihrer Kräfte das Haushaltsdefizit zu minimieren. Dies kann beispielsweise erfolgen durch:
• Reduzierung der Aufwendungen/Auszahlungen,
• Erhöhung der Erträge/Einzahlungen,
• Beschränkung der freiwilligen Leistungen,
• Haushaltssperre,
• Anpassung der Realsteuerhebesätze.
Allgemeine Hinweise:
Auf die Ausführungen im Haushaltsrundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 04.12.2023 zur Haushaltswirtschaft 2024 sowie den Hinweisen zum „Haushaltsausgleich und Kommunalaufsicht" vom 02.05.2023/12.09.2023 wird erneut mit der Bitte um Beachtung hingewiesen.
Eine Detailbegutachtung aller Festsetzungen und Mittelveranschlagungen in kommunalrechtlicher (insbesondere gemeindehaushaltsrechtlicher) und mathematischer Hinsicht hat im Rahmen der aufsichtsbehördlichen Prüfung nicht stattgefunden.
Auch wenn viele der angesprochenen Punkte auf Grund der Gesetzeslage zu beachten sind, bedeuten sie jedoch, dass der Gemeinde damit die Existenzgrundlage fehlt. Es ist dringend ein Umdenken bei der Finanzierung der kleinen Gemeinden erforderlich. Uns fehlt etwa 50 € je Einwohner um unseren Finanzhaushalt auszugleichen. Das ist kein großer Betrag. Aber er fehlt jedes Jahr erneut trotz regelmäßiger Erhöhung der Hebesätze.
Wir haben unsere Aufwendungen und Auszahlungen auf ein Minimum reduziert. Erträge gibt es so gut wie keine und lassen sich auch nicht so einfach generieren. Bei den Gebühren und Hebesätzen sind wir schon sehr weit oben und eine Steigerung ist kaum mehr möglich. Und von daher können wir uns maximal ein langfristiges Unterhaltungsprogramm leisten; Investitionen können wir nicht finanzieren. Aber mit der Finanzierung der notwendigen Unterhaltung unserer Infrastruktur können wir eigentlich den Materialeinsatz schon kaum mehr stemmen, auch wenn wir durch das ehrenamtliche Engagement schon die Lohnkosten auf ein Minimum reduzieren.
Eine kleine Gemeinde wie Reichenberg braucht dringend mehr finanziellen Spielraum. Und den sollte Sie sich nicht nur von ihren Bürgern holen müssen!
Jahresrechnung/Haushaltsplan Reichenberg
Bezeichnung |
Plan 22 |
Ist 22 |
Nachtrag 23 |
Plan 24 |
Plan 25 |
Steuern |
104.200 € |
104.985 € |
123.300 € |
123.000 € |
127.300 € |
Schlüsselzuweisung |
63.900 € |
63.832 € |
60.700 € |
62.600 € |
62.600 € |
Summe Erträge |
168.100 € |
168.817 € |
184.000 € |
185.600 € |
189.900 € |
Gewerbesteuerumlage, Fonds deutsche Einheit |
-600 € |
-457 € |
-600 € |
-600 € |
-600 € |
Kreisumlage |
-67.900 € |
-69.399 € |
-74.100 € |
-75.600 € |
-75.600 € |
Verbandsgemeindeumlage |
-68.700 € |
-68.610 € |
-70.800 € |
-72.200 € |
-72.200 € |
Verbleiben für Reichenberg |
30.900 € |
30.350 € |
38.500 € |
37.200 € |
41.500 € |
Konzessionsabgabe |
5.200 € |
3.828 € |
5.200 € |
6.000 € |
6.000 € |
Verfügbare Mittel
|
36.100 €
|
34.178 €
|
43.700 €
|
43.200 €
|
47.500 €
|
Bürgermeister und Verwaltung |
-12.250 € |
-8.966 € |
-11.100 € |
-12.250 € |
-12.250 € |
Kindertagesstätte |
-9.100 € |
-7.298 € |
-14.600 € |
-8.300 € |
-8.300 € |
Kinder- und Jugendarbeit |
-2.000 € |
-393 € |
-1.900 € |
-1.550 € |
-1.550 € |
Straßen, Wege, Plätze |
-11.550 € |
-7.773 € |
-9.750 € |
-12.150 € |
-18.050 € |
Friedhof und Leichenhalle |
-450 € |
904 € |
-450 € |
800 € |
800 € |
Forst |
-1.100 € |
3.112 € |
1.200 € |
1.500 € |
1.500 € |
DGH |
-4.700 € |
-12.887 € |
-4.200 € |
-8.200 € |
-6.200 € |
Zinsen |
-2.900 € |
-2.963 € |
-2.800 € |
-2.700 € |
-3.200 € |
Ergebnis |
-7.950 €
|
-2.086 €
|
100 €
|
350 €
|
250 €
|
Die Zahlen für das Ist 2022 sind noch vorläufig, da für den Jahresabschluss noch Zahlen aus dem Kindergartenzweckverband fehlen und die Abschreibungen noch nicht verfügbar sind.
Einwohnerversammlung
der Gemeinde Reichenberg mit der Verbandsgemeinde Loreley
Eine gemeinsame Einwohnerversammlung der Gemeinde Reichenberg mit der Verbandsgemeinde Loreley findet statt am
Freitag, 12. Januar 2024, 19.00 Uhr,
im Dorfgemeinschaftshaus, Untertal 3, Reichenberg
Tagesordnung:
1.
Bericht aus der Verbandsgemeinde Loreley
2.
Bericht aus der Gemeinde
3.
Kommunalwahl
4.
Einwohnerfragen
Alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich eingeladen.
Reichenberg, 18.12.2023 St. Goarshausen, 18.12.2023
Karl Heinz Goerke Mike Weiland
Ortsbürgermeister Bürgermeister der
Ortsgemeinde Reichenberg Verbandsgemeinde Loreley