Starkregen

Vorsorgekonzept Starkregen

Gemeinde Reichenberg
Verbandsgemeinde Loreley

Rhein-Lahn-Kreis

Rheinland-Pfalz

Stand Oktober 2022

Wesentliche Punkte

  • Starkregen kann jeden treffen!
  • Informationen und Warnungen können Leben retten!
  • Schäden können durch Vorsorge gemindert werden
  • Durch Versicherungen können die finanziellen Auswirkung gelindert werden!
  • Jeder Bürger muss auch selbst für sich Verantwortung übernehmen!


Starkregen kann jeden Treffen

Je nach dem, wo ein Starkregen nieder geht, folgen die Abflüsse den Strukturen im Gelände. Aus dem Verlauf der Höhenlinien in topografischen Karten kann man den potenziellen Weg eines Starkregens erkennen. Zudem gibt es inzwischen „Starkregenkarten“, die die Hauptabflusswege zeigen. Objekte, Gebäude im Bereich dieser Wege sind potenziell von den Wasser-Schlamm-Treibgut-Massen betroffen.


Starkregen bedeutet, dass unvorstellbar große, vielleicht bisher noch nie dagewesene Niederschlagsmengen nieder gehen. Ein Rückhalt solch großer Mengen im Gelände ist nur in sehr geringem Maße möglich.


Schäden können durch Vorsorgemaßnahmen an den Objekten im Vorhinein gemindert werden. Die effektivste Vorsorge wäre, diese Abflusswege von Nutzungen möglichst frei zu halten, oder durch möglichst einfache bauliche Maßnahmen im Gelände diese Abflüsse schadenmindernd zu lenken. Dies ist allerdings durch die gegebene Topografie und durch die bestehende historische Bebauung in Reichenberg nur begrenzt möglich.

Einzugsgebiete

Es gibt drei Einzugsgebiete die sich in der Gemarkung Reichenberg auswirken können:

  • Bogeler Bach
  • Reitzenhainer Bach
  • Forstbach

Einzugsgebiet Bogeler Bach

Das Gebiet liegt von Reichenberg beiderseits der B274 bis nach Bogel. Dieses Gebiet ist nicht sehr groß und zu ca. 50% bewaldet. Fläche ca. 9 km²

Einzugsgebiet Bogeler Bach

Probleme können für die Anwesen Nastätter Straße entstehen, zumal dort auch das Einzugsgebiet Reitzenhainer Bach zu berücksichtigen ist.

Kritische Infrastruktur in diesem Bereich ist die Bundesstraße 274 inkl. der Brücken und Durchlässe und die dort vorhandenen Telekommunikationsanlagen. Ferner gibt es dort übergeordnete Wasser und Abwasserleitungen.

Einzugsgebiet Reitzenhainer Bach

Das Gebiet liegt von Reichenberg beiderseits der K90 um Reitzenhain herum bis zur Grenze nach Niederwallmenach. Dieses Gebiet ist nicht sehr groß und zu ca. 20% bewaldet. Der Anteil an Feldflur könnte zu großen oberflächlich schnell ablaufenden Wassermassen führen. Fläche ca. 5 km²

Einzugsgebiet Reitzenhainer Bach

Probleme können für die Anwesen Obertal und Untertal entstehen und es können auch die Anwesen Nastätter Straße betroffen sei.

Kritische Infrastruktur sind das Feuerwehrgerätehaus und das Dorfgemeinschaftshaus sowie die lokalen Ver- und Entsorgungsleitungen im Bachbereich und eine übergeordnete Abwasserleitung.

Einzugsgebiet Forstbach

Das Gebiet zieht sich entlang des Forstbachs und umfasst die Bornicher Flächen um die Siedlung Sehnental, Teile der Gemarkungen Niederwallmenach, Oberwallmenach und Rettershain. Dieses Gebiet ist sehr groß und zu ca. 40% bewaldet. Fläche ca. 24 km²

Einzugsgebiet Forstbach

Dort gab es in 1971 ein Starkregenereignis mit erheblichen Schäden!

Betroffen sind die drei Reichenberger Mühlen.

Kritische Infrastruktur ist dort nicht vorhanden.

Maßnahmen Vorschlag

Reichenberg

Nr. Beschreibung Verantwortlich Ausführung
12.1 Schutz eiens Gebäudes am Bach durch mobile Elemente Eigentümer nicht durchgeführt
12.2 Begehung des Gewässers innerorts mit Anwohnern „Gewässerschau“ OG kurzfristig
12.3 Entwicklung, Weiterentwicklung und Optimierung örtlicher Warnsysteme: z.B. Sirenen, Lichtsignale, Lautsprecherdurchsagen u.a. OG/VG mittelfristig
12.4 Ausarbeitung von Parkraumkonzepten bei Starkregengefahr: Hinweisschilder in den Orten in den Straßen mit besonderem Risiko anhand der Starkregenkarte, Markierung von besonders risikoreichen Tieflagen, Hinweise auf „sichere“ Parkplätze OG mittelfristig
12.5 Informationen an die Eigentümer entlang von Bogeler Bach, Reitzenhainer Bach und Forstbach über Risiken und Vorsorgemaßnahmen OG/VG dauerhaft

Maßnahmen i.d.R. alleine nicht förderfähig, Förderung ggf. in anderem Kontext

Maßnahmen Konsequenzen

Ein absoluter Schutz der evtl. betroffenen Anwesen ist wirtschaftlich nicht möglich, kleinere Vorsorgemaßnahmen durch die Anwohner sind jedoch angezeigt. Sie können bei kleineren Starkregenereignissen schadensmindernd wirken. Bei größeren Starkregenereignissen bleibt teilweise nur eine rechtzeitige Räumung.


In der Feldflur ist die Wasserführung regelmäßig zu überprüfen, freizuhalten und zu ergänzen.


Die Gemeinde sollte über ein allgemeines Warnkonzept für die Bevölkerung nachdenken, dass die individuell vorhandenen Warnkanäle ergänzt.

Möglicherweise sollten Orte/Wege benannt werden, auf denen sich Einwohner in Sicherheit bringen können.

Maßnahmen weiteres Vorgehen

Die Einwohnerversammlung am 27.10.2022 diente der Information der Bevölkerung über die Risiken und notwendige Vorsorge zum Thema Starkregen.


In 2023 wird es eine innerörtliche Begehung geben, bei der vor Ort auf die Risiken und ggf. mögliche Vorsorge hingewiesen wird. Es ist der Grad der Gefährdung deutlich zu machen. Dabei sollen auch gemeinsam individuelle Warnkanäle vereinbart werden. Zusätzlich sollen Orte/Wege benannt werden, auf denen sich Einwohner in Sicherheit bringen können.


Die Anwesen im Forstbachtal werden individuell auf den höheren Grad der Gefährdung hingewiesen. Dabei ist auch die rechtzeitige Evakuierung zu thematisieren.


In der Feldflur ist die Wasserführung regelmäßig zu überprüfen, freizuhalten und zu ergänzen.

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